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Ausschreibung und Vergabe nach VOB/BVB/EVB-IT

Die Vergabe öffentlicher Aufträge unterliegt in Deutschland den Bestimmungen des „Vergaberechts“. Dieser Begriff erfasst eine Vielzahl nationaler Regelungen, die durch europäische Richtlinien im Rahmen der vergaberechtlichen Harmonisierung bedeutende Änderungen erfahren haben. Je nach Auftragsinhalt erfolgt die Vergabe von IT-Leistungen nach den Richtlinien der VOL (Verdingungsordnung für Leistungen), der BVB ((Besonderen Vertragsbedingungen der öffentlichen Hand für die Beschaffung von Datenverarbeitungs-Leistungen),) bzw. der EVB-IT ((Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Dienstleistungen).

Wir helfen Ihnen ihre Ausschreibung rechtlich korrekt und fachlich versiert zu erstellen. Zudem unterstützen wir sie gezielt bei der Auswahl eines geeigneten DV-Verfahrens durch Erstellungen eines auf ihre spezifischen Bedürfnisse abgestimmten Anforderungsprofils. Zusammen mit ihrer internen Projektgruppe helfen wir Ihnen die richtige Entscheidung zu treffen. Wir verhandeln mit Ihnen die Konditionen und sichern Ihnen das beste Preis-/Leistungsverhältnis.